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Erste Bürgerbeteiligung zum Deurag Nerag Projekt

Zukunftswerkstatt im Bürgerhaus

MISBURG. Am Montag, den 22.6.2026, hatte die Landeshauptstadt Hannover zur Zukunftswerkstatt Deurag Nerag ins Bürgerhaus in Misburg eingeladen. Und das Interesse sowie Resonanz in der Bevölkerung war erfreulich groß. Nahezu 100 Personen nahmen an der Veranstaltung teil und beteiligten sich rege. Natürlich ist das Thema schon vor der Zukunftswerkstatt heiß diskutiert und in regelmäßigen Abständen auf der Tagesordnung im Stadtbezirksrat zu finden.
Mit dieser Zukunftswerkstatt ist nun aber der Grundstein zur aktiven Bürgerbeteiligung gelegt, was nach Aussage aller beteiligten Gastgeber von entscheidender Wichtigkeit ist. Transparenz, Einbindung der Bevölkerung und die Aufnahme und Berücksichtigung von Ideen, Impulsen und Wünschen aus der Bevölkerung sollen schon von Beginn der Planungen Berücksichtigung finden, wie Oberbürgermeister Belit Onay in seinen Grußworten bekräftigte. Hier sind sich alle Beteiligten einig, nur mit konstruktivem Konsens lässt sich hier eine zukunftsorientierte Lösung finden. „Eine solche Chance, ein Projekt in dieser Größenordnung zu betreuen und zu bearbeiten, hat man nur einmal im Leben, wusste Stadtbaurat Thomas Vielhaber in seiner Rede.
Ziel der aktuellen Veranstaltung war, in der Bevölkerung für Aufklärung über den aktuellen Sachstand zu sorgen, wie auch erste Tendenzen festzulegen, was man sich in Misburg-Anderten wünscht, in welche Richtung sich das über 90 Hektar große Areal entwickeln könnte.
Entscheidend für alle Diskussionen und Planungen ist als Basis zunächst, dass es sich bei der Fläche nicht um ein Städtisches Grundstück handelt, sondern das gesamte Areal im Privatbesitz des Exxon-Konzerns ist. Hier gibt es zunächst eine vertragliche Vereinbarung mit der Landeshauptstadt, dass überhaupt Machbarkeitsstudien zur Nutzung des Deurag Nerag Geländes und zur Erstellung eines Masterplans umgesetzt werden können. Erst nachdem dieses alles erfolgt ist, muss dann eine Entscheidung über die weiteren Eigentums- und Nutzungsrechte am Grundstück sowie die Finanzierung der weiteren Planungen getroffen werden. Und hier ist noch alles völlig offen, denn noch wird auf vier Testfeldern untersucht, was unter dem idyllischen Grün im Boden des Geländes überhaupt los ist. Die Ergebnisse werden bis Ende das Jahres erwartet, und sollen in einem weiteren öffentlichen Termin, voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres präsentiert werden. lars



125 Jahre Schützentradition in Anderten

Jubiläums-Schützen- und Volksfest vom 16. bis 19. Juli 2026

ANDERTEN. Im Jahre 1901 versammelten sich 50 Männer der ersten Stunde im Gasthaus „Zum Deutschen Hause“ zur Gründung der Schützengesellschaft Anderten. Aus Ihren Reihen bestimmten sie Ernst Wahlmann als ersten Schützenhauptmann. Heute im Jahr 2026 können wir nun auf 125 Jahre bewegte Geschichte und unzählige schießsportliche Erfolge der Schützengesellschaft Anderten von 1901 e.V. zurückblicken.
Das Jubiläums-Schützen- und Volksfest wird von Donnerstag, den 16. Juli, bis Sonntag, den 19. Juli 2026, über vier Tage auf dem Schützenplatz in Anderten veranstaltet. Wir laden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in und um Anderten herzlich dazu ein, gemeinsam mit den Anderter Schützinnen und Schützen das große Jubiläum zu feiern. Wir freuen uns schon heute, viele von Ihnen zu unserem Fest begrüßen zu dürfen. Anlässlich des Jubiläums wird am Sonntag der Kreisfahnenaufmarsch des Kreisschützenverbandes Burgdorf auf dem Sportplatz am Eisteichweg durchgeführt, zu dem viele Fahnenabordnungen von Vereinen aus Stadt und Region erwartet werden.
Das Jubiläumsfest wird am Donnerstag, den 16.7.2026, um 19.30 Uhr, auf dem Brandes-Hof in der Freidingstraße feierlich eröffnet. Die musikalische Umrahmung wird durch den Spielmannszug des Schützen-Corps Lehrte gestaltet.
Am Freitag, den 18. Juli 2026, von 15.00 bis 19.00 Uhr gibt es auf dem Schützenplatz Fahrten für die Kinder im Karussell zu reduzierten Preisen, Kinderschminken und Puppentheater. Ab 16.00 Uhr findet der beliebte Kinderumzug statt.
Herzlich laden wir auch am Samstag, den 19. Juli 2026, von 15.00 bis 17.00 Uhr zu „Anderten trifft sich“ mit musikalischer Untermalung ein. Ab 20.30 Uhr wird dann bei freiem Eintritt die Band „The High Fives + Ginny & the Tonics“ das Festzelt zum Beben bringen.
Über die genaue Festfolge informieren Sie sich bitte anhand des Veranstaltungsplans oder auf unserer Homepage www.schuetzen gesellschaft-anderten.de.
Der große Festumzug und der Kreisfahnenaufmarsch finden am Sonntag, den 19. Juli 2026, um 15.00 Uhr unter großer Beteiligung befreundeter Schützenvereine, Kapellen und Spielmannszügen sowie der Anderter Vereinsabordnungen statt. Der Ausmarsch beginnt am Anderter Schützenplatz und führt durch folgende Straßen: Ostergrube – Gollstraße – Rischweg – Oisseler Straße – Am Tiergarten -Eisteichweg – Am Tiergarten – Am Rohgraben – Herderstraße – Freidingstraße – Winkelstraße – Lehrter Straße – Gollstraße – Sehnder Straße – Wenderoder Weg – Anderter Schützenplatz.
Begrüßen Sie die Teilnehmer des Festumzuges am Straßenrand und feiern Sie mit uns Ihr „Dorf“ Anderten. -V.R.

Lesen Sie mehr in unserer Ausgabe Nr. 14 vom 8.7.2026, Seite 5



Baden und Wassersport an Kanälen und Flüssen

WSA MLK/ESK warnt vor lebensgefährlichen Risiken

Mit den heißen Sommertagen steigt bei vielen Menschen der Wunsch nach Abkühlung im Wasser oder Aktivitäten wie Bootfahren und Stand-Up-Paddling. Die Bundeswasserstraßen in der Region – darunter der Mittellandkanal mit seinen Stichkanälen sowie Leine und Ihme – bieten einen hohen Freizeit- und Erholungswert und ziehen zahlreiche Besucher an.
Doch so einladend die Gewässer wirken: Bundeswasserstraßen sind keine sicheren Badegewässer. Immer wieder kommt es zu schweren, teils tödlichen Unfällen, weil Gefahren unterschätzt oder nicht erkannt werden.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal/Elbe-Seitenkanal weist deshalb eindringlich auf folgende Regeln und Risiken hin:
Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) gilt für alle, auch für Boote ohne Kennzeichen- oder Führerscheinpflicht.
Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich so verhalten, dass niemand behindert oder gefährdet wird.
Bade- und Schwimmverbot im gesamten Schleusenbereich einschließlich der Schleusenvorhäfen sowie im Bereich von Brücken, Liegestellen, Häfen, Pumpwerken und Wehren – jeweils 100 Meter ober- und unterhalb (BinSchStrO § 8.10).
Bußgelder bis zu 200 Euro können bei Verstößen verhängt werden. In schweren Fällen droht eine Strafverfolgung wegen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr.
Strömungsgefahr: Durch Schleusungen oder vorbeifahrende Schiffe entstehen starke Strömungen, die selbst geübte Schwimmer oder Paddler in Not bringen können.
Brückenspringen ist streng verboten: Unter der Wasseroberfläche können sich Treibholz, Metallteile oder Flaschen befinden, die nicht sichtbar sind und schwere Verletzungen verursachen können.
Hintergrund
Der Mittellandkanal, seine Stichkanäle sowie Teile von Leine und Ihme sind stark befahrene Bundeswasserstraßen. Berufsschifffahrt, Freizeitboote, Strömungen und eingeschränkte Sichtverhältnisse führen dazu, dass Schwimmen oder Springen an diesen Gewässern ein erhebliches Risiko darstellt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www. gdws.wsv.bund.de/DE/service/FAQs/FAQs-node.html