Weihnachtsmarkt in Groß-Buchholz

30.11.2024, 14.00 bis 19.00 Uhr, Bürgerhaus Groß-Buchholz

GROSS-BUCHHOLZ. Am 30. November, von 14.00 bis 19.00 Uhr, lädt der Pinkenburger Kreis wieder zum Weihnachtsmarkt im und um das Bürgerhaus in der Pinkenburger Str. 8a in Groß-Buchholz ein.
Seit vielen Jahren richtet der Pinkenburger Kreis immer am Samstag vor dem 1. Advent den örtlichen Weihnachtsmarkt aus. Gerade der dörfliche Charakter der Pinkenburger Straße in Groß-Buchholz ist dabei etwas Besonderes und vermittelt vorweihnachtliche Stimmung.
Auch in diesem Jahr gibt es ein abwechslungsreiches Angebot von Keksen, Holzschnitzereien, Honig über Blumengestecke bis hin zu dem vielfältigen herzhaften und süßen kulinarischen Angebot. Neben Glühwein und anderen Getränken wird es auch Thürnaus sagenhaften Eierpunsch geben (nach dem Rezept von Michael Thürnau).
Die kleinen Besucher können sich wieder auf den Besuch des Weihnachtsmannes freuen. Und die Fahrten auf dem Karussell sind dank vieler Spenden in diesem Jahr für die Kinder kostenfrei. -G.S.



Willkommen zum inklusiven Weihnachtsmarkt

Das Deutsche Taubblindenwerk lädt ein

HANNOVER. Kurz vor Jahresende öffnet das Deutsche Taubblindenwerk am 8. Dezember 2024 seine Türen. Anlass ist die Weihnachtszeit und die herzliche Einladung an alle Hannoveraner, einen Blick in die größte Einrichtung für Menschen mit Taubblindheit zu werfen und dabei mit den Menschen vor Ort die Weihnachtszeit zu verbringen.
Unter dem Motto „Willkommen zum inklusiven Weihnachtsmarkt“ lädt das Deutsche Taubblindenwerk am 8. Dezember von 12.00 bis 18.00 Uhr Besucherinnen und Besucher in den Albert-Schweitzer-Hof 27 ein. „Fragen stellen, miteinander in Kontakt kommen und mögliche Berührungsängste abbauen. Seit 2017 gibt es unseren inklusiven Weihnachtsmarkt. Seitdem kommt ein interessiertes Publikum zu uns und zeigt, wie leicht und fröhlich das große Thema Inklusion gelingen kann“, freut sich Geschäftsführerin Melissa Glomb.
Mit einem vielfältigen Programm können die Gäste auch in diesem Jahr spannende Einblicke in die verschiedenen Lebensbereiche der Menschen gewinnen. Zu den Themen gehören Berufsvorbereitung und Arbeit, Bildung, aber auch die verschiedenen Formen der Kommunikation. Beim Auftritt des Gebärdenchors können alle Gäste mitmachen und erste Wörter der Deutschen Gebärdensprache lernen.
Der Besuch der größten Einrichtung für Menschen mit Sinnesbehinderungen lohnt sich für die ganze Familie. Während die kleinen Gäste auf dem Karussell ihre Runde drehen, können ältere Kinder basteln oder Klein und Groß den Erzählungen im Märchenzelt lauschen. Dazu hat der Weihnachtsmann seinen Besuch angekündigt und der Maulwurfshügel präsentiert viele kreative Weihnachtsideen für Familie, Freunde und Bekannte.
Ein weiteres Highlight wird der Wunschbaum auf dem Außengelände sein, den die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen im Deutschen Taubblindenwerk mit ihren persönlichen Wünschen geschmückt haben. Die Besucher sind eingeladen, die Karten zu lesen, sich mit Bewohnern und Beschäftigten auszutauschen und so Eindrücke aus dem Leben von Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung zu erhalten. Natürlich dürfen sie auch bei der Erfüllung der Herzenswünsche helfen.
Der Eintritt zum inklusiven Weihnachtsmarkt auf dem Gelände des Deutschen Taubblindenwerks ist selbstverständlich kostenlos. -A.P.


Startschuss zur Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Niedersachsen

Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Sommer hat der Bund mit der Änderung des AsylbLG die Möglichkeit eröffnet, dass jetzt auch Geflüchtete mit einer Bezahlkarte ohne Bargeld zahlen können.
Um eine möglichst bundesweit gleichlautende Regelung zu schaffen und eine einheitliche Bezahlkarte einzuführen, hat Niedersachsen zusammen mit 13 weiteren Bundesländern im Rahmen einer Ausschreibung einen Dienstleister gefunden, der bereits in mehr als 25 Kommunen in neun Bundesländern Bezahlkarten erfolgreich eingeführt hat. Die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich für eigene Lösungen entschieden.
Mit der Zuschlagserteilung an die „secupay AG“ ist am 25. September 2024 ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen worden. Sowohl die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) als auch die kommunalen Leistungsbehörden sollen künftig Bezahlkarten von diesem Dienstleister nutzen.
Bereits seit Ende Oktober erfolgt in der LAB NI die Einrichtung des Bezahlkartensystems und die Anpassung von Verwaltungsabläufen, sodass die Karten voraussichtlich im kommenden Dezember an Geflüchtete persönlich ausgegeben werden können. Die Ausgabe in den niedersächsischen Kommunen erfolgt in einem zweiten Schritt und wird seitens des Landes unterstützt.
Die Bezahlkarte funktioniert wie eine guthabengeführte Debitkarte des Kartenanbieters Visa. Die Karte wird monatlich aufgeladen und kann nicht überzogen werden. Ein großer Vorteil ist, dass Geflüchtete kein Konto benötigen, sondern mit ihrer persönlichen Bezahlkarte direkt bezahlen können. Bei Bedarf können bei diversen Händlern sowie an Geldautomaten bis zu 50 Euro pro Monat abgehoben werden. Wenn besondere Bedarfe vorliegen, wie zum Beispiel bei Schwangeren, kann der Betrag für eine Bargeldabhebung im Rahmen einer Ermessensentscheidung im Einzelfall erhöht werden. Geringere Bargeldauszahlungen minimieren auch das Risiko, dass das Geld, welches für die Deckung des täglichen Bedarfs vorgesehen ist, zweckentfremdet wird und beispielsweise ins Ausland oder an Schleuser abfließt.
Gleichzeitig bietet die Bezahlkarte auch für die Verwaltung erhebliche Vorteile. Bargeldauszahlungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand werden reduziert. Gelder können flexibel per SEPA-Überweisung auf die Bezahlkarte überwiesen werden.
Ziel ist es, alle Grundleistungsempfänger mit einer Karte auszustatten. Zunächst werden die Karten in der LAB NI ausgegeben, sodass die Geflüchteten ihre Karten zu den künftigen Wohnorten in den Kommunen mitnehmen können. Die kommunalen Leistungsbehörden sollen grundsätzlich Anfang des Jahres 2025 in die Lage versetzt werden, Karten aus dem Rahmenvertrag im Namen des Landes abzurufen. Die Karten sind optisch von anderen Debitkarten nicht zu unterscheiden, so sollen Diskriminierungen verhindert werden.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, begrüßt die Einführung der Bezahlkarte: „Wir wollen es flexibler und einfacher machen. Derzeit müssen Geflüchtete jeden Monat beim Amt anstehen, um ihr Geld zu erhalten. Zukünftig haben sie das Geld auf der Karte und können damit bezahlen. Auch für die Verwaltung bietet die Bezahlkarte erhebliche Vorteile. Bargeldauszahlungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand reduzieren sich erheblich. Das sorgt für eine deutliche Entlastung bei den Behörden und bietet eine so bisher nicht vorhandene Teilhabe von geflüchteten Menschen am üblichen Zahlungsverkehr.“
Das Land Niedersachsen übernimmt die notwendigen Kosten der Einführung und des Betriebs der Bezahlkarte für die vorgesehene Vertragslaufzeit von zunächst vier Jahren. Auch die Kosten der Kommunen – abgesehen von Personalkosten – werden durch das Land übernommen. Soweit eine Kommune entgegen den bisherigen Empfehlungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) bereits einen Einzelvertrag mit einem Kartenanbieter abgeschlossen hat, gehen die Kosten für eine vorzeitige Vertragsauflösung zu Lasten dieser Kommune. Mit einer fachaufsichtlichen Weisung des MI werden die Kommunen aufgefordert, die Bezahlkarten aus dem Rahmenvertrag vom Dienstleister abzurufen.
Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres und Sport